SaaS- und Wartungsvertrag

Laufender Betrieb und Pflege von Website und App.

ENTWURF. Sorgfältig erstellte Vorlage nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung. Vor dem ersten echten Einsatz prüfen und Platzhalter (in eckigen Klammern) befüllen.

§ 1 Vertragsparteien und Gegenstand

Zwischen WEBESOR, David Krölls, Georgstraße 38, 30159 Hannover ("Anbieter"), und [Kunde/Verein], [Anschrift] ("Kunde"), wird ein Vertrag über den laufenden Betrieb und die Pflege der bereitgestellten digitalen Lösung (Website und/oder App gemäß [Leistungsbeschreibung/Paket]) geschlossen. Der Anbieter stellt die Lösung als Software-as-a-Service über das Internet bereit; ein Kauf der Software findet nicht statt.

§ 2 Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt: Bereitstellung und Hosting der Anwendung, Pflege und Aktualisierung (Sicherheits- und Funktionsupdates), Bereitstellung der Vereins-/Kunden-App in den App-Stores (iOS/Android) im Rahmen des Anbieter-Accounts, technischer Support per E-Mail sowie regelmäßige Datensicherung. Inhaltliche Änderungen im üblichen Umfang sind enthalten; darüber hinausgehende Neuentwicklungen werden gesondert beauftragt.

§ 3 Verfügbarkeit

Der Anbieter gewährleistet eine branchenübliche Verfügbarkeit der Anwendung im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (u. a. Ausfälle von Vorleistern, höhere Gewalt). Wartungsfenster werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und vorab angekündigt.

§ 4 Vergütung

Der Kunde zahlt eine monatliche Vergütung von [Betrag] EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, fällig monatlich im Voraus. Eine etwaige einmalige Einrichtungsgebühr ergibt sich aus der Bestellung. Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende in angemessenem Umfang anpassen; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von [12/24] Monaten ab Bereitstellung und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkung und Inhalte

Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich und sichert zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und hält Zugangsdaten geheim. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.

§ 7 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Anwendung vertragsgemäß zu nutzen. An den vom Kunden bereitgestellten Inhalten und seiner Marke/seinem Logo verbleiben alle Rechte beim Kunden.

§ 8 Datenschutz

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (siehe AVV). Beide Parteien beachten die DSGVO und das BDSG.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.

§ 10 Kündigungsfolgen

Nach Vertragsende gibt der Anbieter die Inhalts- und Stammdaten des Kunden in einem gängigen Format heraus und löscht die Daten anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine App im Anbieter-Account wird nach Vertragsende aus den Stores genommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen bedürfen der Textform. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.